Zur Erinnerung: Die ‚Berliner Erklärung‘:
Berliner Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens anlässlich des Marsches für das Leben am 16. September 2017:
Der Bundesverband Lebensrecht appelliert an Politik und Gesellschaft, das unbedingte Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung zu achten und durchzusetzen.
- Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde.
- Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig vom Stand seiner Entwicklung, von Eigenschaften und Umständen.
- Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschen ab der Zeugung. Dessen Menschenwürde und Lebensrecht ist unabhängig von der Entscheidung Dritter.
Teilnehmer-Infos (Berlin)
Ablauf am Samstag, den 21. September 2019
- Beginn um 13:00 Uhr mit der Kundgebung vor dem Reichstag in Berlin (Platz der Republik, 10557 Berlin).
- Anschließend gemeinsamer Marsch für das Leben durch Berlin. Die Wegstrecke ist maximal 5 km lang und barrierefrei.
- Im Anschluss findet ein Ökumenischer Gottesdienst statt. Die Veranstaltung endet gegen 17:30 Uhr.
Eine Anmeldung zum Marsch für das Leben ist nicht erforderlich.
Alle Infos: https://www.bundesverband-lebensrecht.de/marsch-fuer-das-leben/
Alle Lebensschutz-Märsche 2019:
- 14. September. Marsch für das Leben in Zürich
- 21. September: Marsch für das Leben in Berlin
- 12. Oktober: Marsch für das Leben in Wien